Aktuell - Schnellzugriff
Wetterinfo Muotathal
Wettercams der Region
Pragelpass
Veranstaltungen
Inserate
Nachrichten
Ortsplan
Infoblatt
Dienste
Tourismusbüro
Hotels der Region
Telefonbuch
Öffentliche Verkehrsmittel
Fahrplan SBB
Busverbindungen Auto AG Schwyz
Partnergemeinde
Dispensations- und Absenzenreglement für Schulkinder - Kindergarten- und Primarstufe
Die Regelung des Dispensations- und Absenzwesens für Schülerinnen und Schüler ist vollumfänglich der Schule überlassen (Reglement über die Rechte und Pflichten der Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler an der Volksschule [Schulreglement] vom 1.2.06; §§ 15/16, SRSZ 611.210/611.212). Die Eltern haben das Recht, Gesuche an die Schulleitung oder an den Schulrat zu richten. Gesuche, welche die Dispensation von der Schule von mehr als zwei Tagen beinhalten, müssen rechtzeitig vor dem gewünschten Termin bei der Schulleitung eingereicht werden. Gesuchsformulare sind bei der Klassenlehrperson zu beziehen. Dieses Reglement gilt für Kindergarten und Primarschule Muotathal.
Für nachfolgende Ereignisse wird grundsätzlich Dispens gewährt:
- Für die Teilnahme an wichtigen Familienereignissen
- Für Spitalaufenthalte, wenn sie nicht in die Ferien verlegt werden können
- Für die aktive Teilnahme an bedeutenden sportlichen und kulturellen Anlässen
- An hohen religiösen Feiertagen aller Religionen
Dispensanfragen von Freitagen, welche zu Ferienverlängerung führen, werden nicht bewilligt.
Absenzen
- Bei krankheitsbedingter Absenz ist die Lehrperson und die Therapeutin / der Therapeut vor Schulbeginn zu orientieren.
- Fehlt ein Kind in der Schule, informiert sich die Lehrperson umgehend bei den Eltern nach dem Verbleib des Kindes.
- Arzt- und Zahnarztbesuche sind in der Regel ausserhalb des Unterrichts zu planen.
- Nehmen krankheitsbedingte Absenzen zu, erfolgt ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrperson, gegebenenfalls mit der Schulleitung und Behördenvertretern.
Dispensationen
- Freistellungen für Familien-, Sport- und Kulturanlässe sind von den Eltern verantwortungsvoll zu stellen.
- Über Dispensationen bis zu 1 Tag/Semester entscheidet die Lehrperson in vorgängiger mündlicher Absprache mit den Eltern. Sind mehrere Kinder einer Familie von dieser Freistellung betroffen, ist ein mündliches Gesuch an eine der betroffenen Lehrpersonen zu stellen. Betroffene Lehrpersonen entscheiden nach Absprache. Die Rückmeldung erfolgt durch die angefragte Lehrperson.
- Für Dispensationen bis 2 Wochen ist die Schulleitung und für längere Dispensen der Schulrat zuständig. Die Dispensation ist 2 Wochen vor dem Termin über die Lehrperson der Schulleitung einzureichen. Gesuchsformulare sind bei der Klassenlehrperson zu beziehen. Danach erfolgt eine Besprechung der Schulleitung mit den Eltern. Der Entscheid wird allen Beteiligten schriftlich mitgeteilt.
- Alpdispensen sind neu an die Schulleitung zu richten und werden vom SR entschieden.
Keine Dispensationen werden erteilt für:
Private Ausflüge in den Europapark, Alpamare, Zirkusbesuche, Vereinsausflüge, Ferien und dergleichen. Schnupperlehren für Primarschulkinder.
Allgemeine Grundsätze
- Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich.
- Die Ferien sind so zu planen, dass sie nicht in die Schulzeit fallen.
- Grundsätzlich ist verpasster Schulstoff in Absprache mit der Lehrperson nachzuarbeiten. Die Initiative zur Nachbereitung muss durch die Kinder und die Eltern erfolgen.
- Rekursinstanz ist die Schulbehörde.
- Verstösse gegen die Dispensationsregelung sind zu unterlassen. Missbräuche werden angezeigt und geahndet. (Volksschulverordnung § 47)
Schulratsbeschluss vom 23. Mai 06


