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Was muss getan werden?
bei Todesfall
Todesfälle müssen unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung am Ereignisort angezeigt werden, d. h. z. B. wenn jemand in Muotathal stirbt, kann der Todesfall in Muotathal und wenn jemand in Schwyz stirbt, in Schwyz angezeigt werden. Die Wohngemeinde bleibt weiterhin für das Bestattungswesen zuständig.
Was ist nach einem Todesfall zu tun?
(Checkliste zum Herunterladen)
Wichtig:
An Sonn- und Feiertagen werden KEINE Urnen-Beisetzungen vorgenommen.
bei Identitätskartenbestellung
Für die Neuausstellung ist folgendes zu beachten:
- Persönliches Erscheinen beim Einwohneramt zwecks Unterschrift des Antragsformulares
- noch gültige Ausweispapiere müssen zur Annullation vorgelegt werden
- Kinder ab 7 Jahren sind auch unterschriftspflichtig
- Persönliche Vorsprache mit einem Elternteil (bis 18 Jahre)
- Lieferfrist 15 Arbeitstage
Folgende Unterlagen sind mitzubringen
- 1 aktuelles Passfoto von guter Qualität mit neutralem Hintergrund (auch für Kleinkinder)
- alte ID-Karte (wenn vorhanden)
- Verlustmeldung der Polizei (wenn ID-Karte verloren oder gestohlen)
bei Passbestellung
Die neuesten Informationen über Passbestellungen sind unter
www.schweizerpass.ch oder
www.sz.ch/passbuero (mit Öffnungszeiten) zu finden oder wenden Sie sich bitte an das Passbüro, Steistegstrasse 13, 6430 Schwyz, Telefon 041 819 21 05.


