Pragelpass geschlossen!!!

Der Pragelpass ist bis auf weiteres geschlossen!!!

Verkehrseinschränkungen

Folgende Verkehrseinschränkungen gelten für die Pragelstrasse: 

  • Verbot für Gesellschaftswagen über 3.5 t Gesamtgewicht und für Kleinbusse über 14 Sitzplätze.
  • Verbot für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
  • Verbot für Anhänger, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr
  • Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5.5 km nach Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, ca. 2 km).

Informationen

Die Strasse über den Pragelpass gehört dem Bezirk Schwyz.

Für nähere Informationen über den Stand der Öffnungsarbeiten, Strassenzustand, Spezialbewilligungen, etc. wenden Sie sich bitte an:

Bezirkskanzlei Schwyz
Rathaus, 6430 Schwyz

Telefon 041 819 67 67
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