Bestattungsamt Gemeinde Muotathal
Hauptstrasse 48
6436 Muotathal
Monika Holdener, Leiterin Bestattungsamt, Tel. 041 830 25 74, Fax 041 830 21 28
Oskar Ulrich, Stellvertreter, Tel. 041 830 11 07
Auswärts wohnhaft gewesene Verstorbene dürfen nur mit spezieller Bewilligung der beaufsichtigenden Behörde (Gemeinderat) beigesetzt werden.
Für Verstorbene, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde hatten, ist eine Gebühr von zusätzlich Fr. 600.- (zuzüglich Bewilligungsgebühren) zu entrichten.
Todesfälle müssen unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung am Ereignisort angezeigt werden, d. h. z. B. wenn jemand in Muotathal stirbt, kann der Todesfall in Muotathal und wenn jemand in Schwyz stirbt, in Schwyz angezeigt werden. Die Wohngemeinde bleibt weiterhin für das Bestattungswesen zuständig.
Mit Hilfe der Checkliste können Sie bei einem Todesfall die notwendigen Pflichten Schritt für Schritt erledigen.