Baugesuche

Bauherrschaft: chplanung, Carlo Heinzer, Weid 3, 6436 Muotathal; Grundeigentümer: Carlo und Sandra Heinzer, Aportstrasse 25, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Doppeleinfamilienhaus, Tschalun 12b und 12c, Muotathal, KTN 2275, Koordinaten 2 701 402/1 203 380.

Bauherrschaft: OAK Schwyz, Dominik Hämmerli, Brüöl 2, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Instandstellung Wasserversorgung, Alp Pragel, Muotathal, KTN 2166, Koordinaten 2 708 669/1 206 257.

Die Baupläne liegen bei der Gemeindekanzlei Muotathal zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Muotathal gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes vom 06. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 13. Juni bis und mit 03. Juli 2025.

Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).

 

Baugesuche

Bauherrschaft: Othmar Schmidig, Hauptstrasse 127, 6436 Muotathal; Projekt: Suter Projekt AG, Josef Suter, Holzstrasse 1, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Fassadenänderung Toreinbau, Hauptstrasse 127, Muotathal, KTN 513, Koordinaten 2 701 424/1 203 232.

Bauherrschaft: Beat Betschart, Gängstrasse 18, 6436 Muotathal; Projekt: SUTERHOLZ GmbH, Ruedi Suter, Hesigen 2, 6436 Ried (Muotathal); Grundeigentümer: Beat und Marina Betschart, Gängstrasse 18, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Anbau Pergola, Gängstrasse 18, Muotathal, KTN 1702, Koordinaten 2 699 957/1 203 669.

Bauherrschaft: Debora und Dario Gwerder, Wilstrasse 5, 6436 Muotathal; Projekt: SUTERHOLZ GmbH, Jonas Schelbert, Hesigen 2, 6436 Ried (Muotathal). Bauobjekt: Anbau Carport, Wilstrasse 5, Muotathal, KTN 605, Koordinaten 2 700 280/1 203 536.

Bauherrschaft: Gemeinde Muotathal, Hauptstrasse 48, 6436 Muotathal; Projekt: chplanung, Carlo Heinzer, Weid 3, 6436 Muotathal; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Ersatz Schmutzwasserleitung, Stalden - Obereggeli, Muotathal, KTN 222, 2061, 220, 228, 224, 205, 213 und 204, Koordinaten 2 702 319/1 204 471 und 2 702 315/1 203 786.

Die Baupläne liegen bei der Gemeindekanzlei Muotathal zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Muotathal gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes vom 06. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 06. bis und mit 26. Juni 2025.

Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).

 

Gemeinde Muotathal / Wegverlegung

Die kirchliche Stiftung der Pfarrei Muotathal, Wil 27, 6436 Muotathal stellt das Gesuch um Verlegung des öffentlichen Fussweges II-15 im Bereich KTN 787 des Wegrodelverzeichnisses der Gemeinde Muotathal.

Der über das Grundstück KTN 787 führende Fussweg II-15 (Grottenweg) soll entlang des Damms des Bürgelibachs bis zur Brücke und anschliessend über die bestehende Strasse verlegt werden.

Einsprachen gegen diese Wegverlegung sind gemäss § 13 des Gesetzes über die öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt schriftlich und begründet beim Gemeinderat Muotathal einzureichen. Einsprachefrist bis 23. Juni 2025.

Innert der gleichen Frist können die Unterlagen bei der Bauverwaltung der Gemeinde Muotathal, Hauptstrasse 48, Muotathal während der üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

 

Gemeinde Muotathal / Information und Mitwirkung zum Siedlungsentwicklungskonzept

Gemäss kantonalem Richtplan ist vorgängig einer Nutzungsplanrevision ein Siedlungsentwicklungskonzept zu erarbeiten, das insbesondere die anzustrebende Innenentwicklung, Siedlungsverdichtung und -erneuerung aufzeigt (B-4.1). Das Siedlungsentwicklungskonzept ist behördenverbindlich und bildet die strategische Planungsgrundlage des Gemeinderates für die raumwirksamen Tätigkeiten der nächsten 20 bis 25 Jahre.

Der Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes lag vom 31. Mai 2024 bis zum 1. Juli 2024 zur Mitwirkung öffentlich auf. Die eingegangenen Anregungen und Wünsche wurden vom Gemeinderat eingehend geprüft und werden verdankt. Sie wurden, soweit möglich und zweckmässig, im Siedlungsentwicklungskonzept berücksichtigt. 

Am 8. Januar 2025 hat der Gemeinderat das bereinigte Siedlungsentwicklungskonzept erlassen. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde (www.muotathal.ch) abrufbar. Eine Einsichtnahme ist auch bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

Siedlungsentwicklungskonzept Plan Teil Siedlung

Siedlungsentwicklungskonzept Plan Tourismus, Freizeit, Verkehr, Landschaft und Natur

Bericht Siedlungsentwicklungskonzept

Übersicht Behandlung Eingaben öffentliche Mitwirkungsauflage

Übersicht der kantonalen Vernehmlassung und deren Behandlung

Muotathal, 28. Februar 2025
Gemeinderat Muotathal