Gemeinde Muotathal / Information und Mitwirkung zum Siedlungsentwicklungskonzept

Gemäss kantonalem Richtplan ist vorgängig einer Nutzungsplanrevision ein Siedlungsentwicklungskonzept zu erarbeiten, das insbesondere die anzustrebende Innenentwicklung, Siedlungsverdichtung und -erneuerung aufzeigt (B-4.1). Das Siedlungsentwicklungskonzept ist behördenverbindlich und bildet die strategische Planungsgrundlage des Gemeinderates für die raumwirksamen Tätigkeiten der nächsten 20 bis 25 Jahre.

Der Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes lag vom 31. Mai 2024 bis zum 1. Juli 2024 zur Mitwirkung öffentlich auf. Die eingegangenen Anregungen und Wünsche wurden vom Gemeinderat eingehend geprüft und werden verdankt. Sie wurden, soweit möglich und zweckmässig, im Siedlungsentwicklungskonzept berücksichtigt. 

Am 8. Januar 2025 hat der Gemeinderat das bereinigte Siedlungsentwicklungskonzept erlassen. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde (www.muotathal.ch) abrufbar. Eine Einsichtnahme ist auch bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

Siedlungsentwicklungskonzept Plan Teil Siedlung

Siedlungsentwicklungskonzept Plan Tourismus, Freizeit, Verkehr, Landschaft und Natur

Bericht Siedlungsentwicklungskonzept

Übersicht Behandlung Eingaben öffentliche Mitwirkungsauflage

Übersicht der kantonalen Vernehmlassung und deren Behandlung

Muotathal, 28. Februar 2025
Gemeinderat Muotathal