
Das Amtsblatt des Kantons Schwyz informiert wöchentlich über offizielle Mitteilungen, öffentliche Auflagen und Beschlüsse von Kanton und Gemeinden. Es sorgt dafür, dass wichtige behördliche Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und einfach zugänglich sind.
Alle Mitteilungen der Gemeinde Muotathal, welche “in ortsüblicher Weise” bekannt zu machen sind, werden in den Anschlagkästen bei der Gemeindeverwaltung (Hauptstrasse 48), im Bogen (bei der Pfarrkirche Muotathal), im Bödeli (beim öffentlichen WC), im Ried (bei der Kirche) und im Bisisthal (neben der Kirche) publiziert. Diese sind das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Muotathal.
Wichtige und nützliche Informationen sowohl von der Gemeinde als auch von der Bevölkerung erhalten Sie auch über das Infoblatt der Gemeinde Muotathal.
Die amtlichen Publikationen der Gemeinde und weitere gemeindeinterne Bekanntmachungen finden Sie in der Regel auch auf dieser Seite:
Bauherrschaft: Adrian Heinzer-Schuler, Brand 3, 6436 Ried (Muotathal); Projektverfasserin: SUTERHOLZ GmbH, Silvan Walker, Hesigen 2, 6436 Ried (Muotathal). Bauobjekt: Veloraum, Brand 3, Ried (Muotathal), KTN 1844, Koordinaten 2 696 841/1 204 946.
Die Baupläne liegen bei der Gemeindekanzlei Muotathal zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Muotathal gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 06. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. Mai bis und mit 10. Juni 2026.
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).