Bauherrschaft: Marcel, Andreas und Daniel Epp, Stoosstrasse 10, 6436 Ried (Muotathal). Bauobjekt: Balkonverglasungen, Stoosstrasse 10, Ried (Muotathal), KTN 1799, Koordinaten 2 696 353/1 204 807.
Bauherrschaft: Stoosbahnen AG, Bürgler Lukas, Stoosplatz 1, 6433 Stoos; Grundeigentümer: Heinzer René, Stoosstrasse 16, 6436 Ried (Muotathal). Bauobjekt: Notparkplätze, Selgis, Ried (Muotathal), KTN 935, Koordinaten 2 694 848/1 205 076.
Bauherrschaft: Flurgenossenschaft Wasserberg, Präsident Theo Pfyl, Gwerd 1, 6436 Ried (Muotathal); Projekt: Annen Forstingenieurbüro, André Annen, Sonnenbergrain 6, 6423 Seewen; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Sanierung Wasserbergstrasse, Bisisthal, KTN 426, 429, 428 und 438, Koordinaten 2 703 321/1 202 100 bis 2 702 969/1 201 725.
Bauherrschaft: Genossame Ingenbohl, Franz Bissig, Kirchenriedweg 20, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Wasserversorgung Färlen, Muotathal, KTN 1178, Koordinaten 2 698 103/1 198 468 (Bauvorhaben liegt teilweise in der Gemeinde Riemenstalden).
Die Baupläne liegen bei der Gemeindekanzlei Muotathal zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Muotathal gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 06. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 14. März bis und mit 03. April 2025.
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).
Gemäss kantonalem Richtplan ist vorgängig einer Nutzungsplanrevision ein Siedlungsentwicklungskonzept zu erarbeiten, das insbesondere die anzustrebende Innenentwicklung, Siedlungsverdichtung und -erneuerung aufzeigt (B-4.1). Das Siedlungsentwicklungskonzept ist behördenverbindlich und bildet die strategische Planungsgrundlage des Gemeinderates für die raumwirksamen Tätigkeiten der nächsten 20 bis 25 Jahre.
Der Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes lag vom 31. Mai 2024 bis zum 1. Juli 2024 zur Mitwirkung öffentlich auf. Die eingegangenen Anregungen und Wünsche wurden vom Gemeinderat eingehend geprüft und werden verdankt. Sie wurden, soweit möglich und zweckmässig, im Siedlungsentwicklungskonzept berücksichtigt.
Am 8. Januar 2025 hat der Gemeinderat das bereinigte Siedlungsentwicklungskonzept erlassen. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde (www.muotathal.ch) abrufbar. Eine Einsichtnahme ist auch bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.
Siedlungsentwicklungskonzept Plan Teil Siedlung
Siedlungsentwicklungskonzept Plan Tourismus, Freizeit, Verkehr, Landschaft und Natur
Bericht Siedlungsentwicklungskonzept
Übersicht Behandlung Eingaben öffentliche Mitwirkungsauflage
Übersicht der kantonalen Vernehmlassung und deren Behandlung
Muotathal, 28. Februar 2025
Gemeinderat Muotathal