Vorgaben gemäss Transparenzgesetz (TPG)

Für die Offenlegung der Interessenbindungen und die Offenlegung der Finanzierung der Wahlkampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG) vom 16. Februar 2019, insbesondere:

Mit der Einreichung des Wahlvorschlags bei der Gemeindekanzlei ist gleichzeitig für jede vorgeschlagene Person auch das Formular über Interessenbindungen einzureichen. Es kann unter www.sz.ch/transparenz heruntergeladen werden.

Gemeindeverwaltung Muotathal • Hauptstrasse 48 • 6436 Muotathal • E-Mail • Tel. 041 830 11 07

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