Einwohneramt

Das Einwohneramt führt das Register über die Einwohner der Gemeinde Muotathal. Sämtliche anfallenden Mutationen wie An- und Abmeldungen, Adressänderungen, Zivilstands- und Namensänderungen werden hier verarbeitet.

Hauptaufgaben des Einwohneramtes: 

  • Führung des Einwohnerregister
  • Zuzüge / Wegzüge
  • Adressmutationen
  • Führung des Stimmregisters
  • Ausstellen diverser Ausweise
  • Ausstellen diverser Bestätigungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Erhebung Einwohnerstatistiken

Adresse

Einwohneramt Muotathal 
Hauptstrasse 48
6436 Muotathal

Ansprechpartner

Oskar Ulrich, Leiter Einwohneramt, Tel. 041 830 11 07
Monika Holdener, Stellvertreterin, Tel. 041 830 25 74
Jana Heinzer, Verwaltungsangestellte, Tel. 041 831 80 69
Elena Betschart, Lernende im 2. Lehrjahr, Tel. 041 831 80 68

  • Online Schalter

  • Anmeldung / Zuzug

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    Sind Sie in Muotathal zugezogen? Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Kopie des Versicherungsausweises der Krankenkasse
    • Kopie des Mietvertrages
    • Kopie Geburtsscheine oder Familienbüchlein (wenn eigene Kinder)
    • Heiratsurkunde / Scheidungsurteil


    Ausländische Staatsangehörige

    Ausländerinnen und Ausländer haben sich persönlich innerhalb von 14 Tagen am Schalter des Einwohneramts anzumelden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    Zuzug vom Inland

    • gültiger Reisepass / Identitätskarte
    • Ausländerausweis (Original)
    • Kopie des Versicherungsausweises der Krankenkasse
    • Kopie des Mietvertrages
    • Kopie des Arbeitsvertrages
    • Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, über das unbefristete und ungekündigte Anstellungsverhältnis (nicht älter als 14 Tage)
    • Kopie Geburtsscheine Kinder
    • Kopie Heiratsurkunde
    • Kopie Trennungs- oder Scheidungsurteil 

    Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen bei Zuzug aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt ein Kantonswechselgesuch einreichen bevor die Anmeldung vorgenommen werden kann.

    Zuzug vom Ausland

    • gültiger Reisepass / Identitätskarte
    • Arbeitsvertrag
    • Kopie des Versicherungsausweises der Krankenkasse
    • Kopie des Mietvertrages
    • Kopie des Arbeitsvertrages
    • Kopie Geburtsscheine der Kinder
    • Kopie Heiratsurkunde
    • Kopie Trennungs- oder Scheidungsurteil


    Gebühren

    • Anmeldegebühr Einzelperson Fr. 20.00
    • Anmeldegebühr Familie und Ehepaare Fr. 30.00.


    Links

  • Abmeldung / Wegzug

    Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen.

    Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.

    Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:

    • Personen, die ins Ausland wegziehen
    • Ausländische Staatsangehörige mit Ausweis N, F oder S
    • EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis G, die in einen anderen Kanton wegziehen
    • Drittstaaten-Staatsangehörige, die in einen anderen Kanton wegziehen 
       

    Wegzug ins Ausland

    Schweizer Bürgerinnen und Bürger

    • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
    • Wir benötigen das Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz


    Ausländische Staatsangehörige

    • Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (frühestens 2 Monate vor der Ausreise)
    • Original Ausländerausweis(e)
    • Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Sie können diese auch direkt am Schalter ausfüllen.
    • Bei Bewilligung C resp. ordentlicher Besteuerung: Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
    • Falls Sie die C-Bewilligung reservieren möchten: Formular “Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
  • Adressänderung

    Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.

    Sie können die Adressänderung online, telefonisch, am Schalter oder per E-Mail melden. 

    Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

  • Heimatschein eines Schweizerbürgers

    Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers im Inland und wird aufgrund des Familienregisters vom Zivilstandsamt am Bürgerort/Heimatort ausgestellt. 

    Der Heimatschein muss bei Zuzug bei der Einwohnerkontrolle in Muotathal und den übrigen Gemeinden im Kanton Schwyz nicht mehr hinterlegt werden. Aufgrund dessen muss bei Volljährigkeit auch nicht zwingend ein Heimatschein bestellt werden. Sollten Sie in eine Gemeinde eines anderen Kanton ziehen, welche bei Zuzug noch eine Hinterlegung des Heimatscheines verlangt, können Sie den Heimatschein beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. 

    Falls Sie den Heimatort Muotathal haben, ist das Zivilstandsamt Innerschwyz zuständig, bitte richten Sie die Bestellung an diese E-Mailadresse.

  • Pass / Identitätskarte

    Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann sowohl bei der Gemeindeverwaltung Muotathal, als auch beim Passbüro beantragt werden.

    Nähere Informationen zum Passbüro:

    Amt für Migration
    Passbüro
    Steistegstrasse 13
    Postfach 462
    6431 Schwyz

    Tel.: 041 819 21 05
    E-Mail
    Webseite und Öffnungszeiten

    Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.


    Beantragung der Identitätskarte (ID) bei der Gemeindeverwaltung Muotathal

    • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
    • alte ID-Karte mitbringen
    • Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie bei einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustmeldung verlangen und mitbringen.
    • 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
    • Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter bezahlt werden.
    • Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
    • Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter  www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich.

     
    Kosten für Identitätskarte und Pass

    • ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
    • ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
    • Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
    • Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
    • Pass und ID für Erwachsene, CHF 158.00 (Kombi)
    • Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Kombi)
  • Geburt / Tod

    Geburt / Tod

    Tod

    Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.
     

    Geburt

    Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
    Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).