
Das Einwohneramt führt das Register über die Einwohner der Gemeinde Muotathal. Sämtliche anfallenden Mutationen wie An- und Abmeldungen, Adressänderungen, Zivilstands- und Namensänderungen werden hier verarbeitet.
Einwohneramt Muotathal
Hauptstrasse 48
6436 Muotathal
Oskar Ulrich, Leiter Einwohneramt, Tel. 041 830 11 07
Monika Holdener, Stellvertreterin, Tel. 041 830 25 74
Jana Heinzer, Verwaltungsangestellte, Tel. 041 831 80 69
Elena Betschart, Lernende im 2. Lehrjahr, Tel. 041 831 80 68
Sind Sie in Muotathal zugezogen? Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Ausländerinnen und Ausländer haben sich persönlich innerhalb von 14 Tagen am Schalter des Einwohneramts anzumelden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug vom Inland
Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen bei Zuzug aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt ein Kantonswechselgesuch einreichen bevor die Anmeldung vorgenommen werden kann.
Zuzug vom Ausland
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug (eUmzug nicht möglich für Wochenaufenthalter) erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.
Die folgenden Personen bitten wir, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.
Sie können die Adressänderung online, telefonisch, am Schalter oder per E-Mail melden.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers im Inland und wird aufgrund des Familienregisters vom Zivilstandsamt am Bürgerort/Heimatort ausgestellt.
Der Heimatschein muss bei Zuzug bei der Einwohnerkontrolle in Muotathal und den übrigen Gemeinden im Kanton Schwyz nicht mehr hinterlegt werden. Aufgrund dessen muss bei Volljährigkeit auch nicht zwingend ein Heimatschein bestellt werden. Sollten Sie in eine Gemeinde eines anderen Kanton ziehen, welche bei Zuzug noch eine Hinterlegung des Heimatscheines verlangt, können Sie den Heimatschein beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
Falls Sie den Heimatort Muotathal haben, ist das Zivilstandsamt Innerschwyz zuständig, bitte richten Sie die Bestellung an diese E-Mailadresse.
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann sowohl bei der Gemeindeverwaltung Muotathal, als auch beim Passbüro beantragt werden.
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 21 05
E-Mail
Webseite und Öffnungszeiten
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.
Kosten für Identitätskarte und Pass
Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.
Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums).