Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Gemeinderat Muotathal im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Vom 16. Oktober bis 16. November 2026 können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Muotathal, Hauptstrasse 48, 6436 Muotathal eingesehen werden:
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Schriftliche Meinungsäusserungen zum Entwurf des Teilzonenplans sind bis spätestens 16. November 2026 an den Gemeinderat Muotathal zu richten.
Gemeinderat Muotathal

