Details

AHV-Zweigstelle Muotathal wird aufgehoben

Am 01.01.2026 tritt das totalrevidierte Einführungsgesetz über die AHV/IV in Kraft. Damit sollen die AHV-Zweigstellen der Gemeinden innert dreijähriger Frist aufgehoben werden. Der Gemeinderat Muotathal hat sodann beschlossen, die Zweigstelle Muotathal per 31.12.2025 zu schliessen.

Gemäss geltendem Einführungsgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und über die Invalidenversicherung (IV) haben die Gemeinden im Kanton Schwyz eine Zweigstelle der Ausgleichskasse zu führen.

Mit der Totalrevision des Einführungsgesetzes über die AHV/IV, die per 01.01.2026 in Kraft tritt, werden die bisherige Ausgleichskasse, die IV-Stelle sowie die Familienausgleichskasse in der Sozialversicherungsanstalt Kanton Schwyz (SVA Schwyz) zusammengeführt.

Die Gemeinden können ihre AHV-Zweigstelle noch maximal drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterführen, bevor sie aufgehoben werden. Die Gemeinde Muotathal hatte in den letzten Jahren sehr wenige Kontakte an ihrer AHV-Zweigstelle. Aus diesem Grund hat der Gemeinde Muotathal beschlossen, die AHV-Zweigstelle per 31.12.2025 aufzuheben. Sämtliche Informationen, Auskünfte und Anliegen können somit ab dem 01.01.2026 direkt bei der SVA Schwyz bezogen und geklärt werden.